ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.) Gültigkeit
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich – auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird – für alle unsere Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen, und insbesondere auch für zukünftige Geschäfte. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten auch dann nicht, wenn wir Ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.

2.) Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote und Kostenvoranschläge erfolgen stets unverbindlich und freibleibend.
Mit der Bestellung werden unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen vom Käufer anerkannt. Ebenso gilt eine Auftragsbestätigung, der nicht widersprochen wird, als anerkannt. Annullierungen von Aufträgen können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Für bereits in Bearbeitung befindliche Aufträge sind zumindest die bis zum Zeitpunkt unserer Zustimmung angefallenen Kosten vom Besteller zu erstatten. Für ab Lager angebotene Werkzeuge behalten wir uns das Zwischenverkaufsrecht vor. Eine Rücknahme von Werkzeugen kann nur nach Vereinbarung erfolgen, in Sonderanfertigung hergestellte, oder vom Standard abgeänderte Werkzeuge werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Über- oder Unterlieferung (mind. 1 St.) vor.
Im Hinblick auf fortschreitende Entwicklungen sind wir auch ohne Kenntlichmachung berechtigt, Änderungen bezüglich Konstruktion, Abbildung, Qualität oder anderer Merkmale an unseren Erzeugnissen vorzunehmen.

3.) LIEFERUNG
Genannte Lieferzeitangaben gelten als unverbindliche Richtlinien, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Die Laufzeit der Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen oder der Fertigungsfreigabe durch ihn oder vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Absendung des Auftragsgegenstandes erfolgt oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wird. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unserer Einflussnahme liegen (z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung bei uns oder einem Zulieferer oder bei einem Transportunternehmen), verlängern die Lieferzeit angemessen. Das gleiche gilt bei nachträglicher Änderung der Bestellung. In diesen Fällen behalten wir uns auch die einseitige Entbindung oder Rückstellung bzw. die teilweise Aufhebung eingegangener Vereinbarungen vor, wobei Schadenersatzansprüche seitens des Bestellers ausgeschlossen sind. Mögliche Teillieferungen sind erlaubt, diese können als gesonderte Lieferungen abgerechnet werden.
Alle Lieferungen versenden wir auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Versicherung gegen Transportschäden wird nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Rechnung des Bestellers übernommen.

4.) PREISE
Alle Preise verstehen sich in Euro (€). Die Stückpreise gelten für angegebene Normalausführungen. Abweichungen in Art, Konstruktion und Maßen führen auch ohne ausdrückliche Nennung zu Aufpreisen nach unserer Ermittlung. Bei Nachbestellungen von Sonderanfertigungen kann kein Anspruch auf die vorausgegangene Preisbasis geltend gemacht werden. Alle vereinbarten Preise sind Nettopreise in Euro ohne Verpackung, Fracht und Versicherung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
An Angebote sind wir nur insoweit gebunden, als diese unverzüglich akzeptiert werden. Wir behalten uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen. Alle Preise sind bei Wiederverkauf als unverbindliche Richtpreise anzusehen.
Wenn sich nach Vertragsabschluss auftragsbezogene Kosten wesentlich ändern, sind die Vertragspartner verpflichtet, sich über eine Anpassung der Preise zu verständigen. Wesentlich ist eine Änderung dann, wenn sich die Entgelte jeweils um mehr als 20% ändern. Scheitert eine Einigung, sind wir binnen zwei Wochen nach Scheitern der Verhandlung zum Rücktritt berechtigt.
Inland: Für Bestellungen unter € 150,– erheben wir einen Versand- und Verpackungskostenanteil in Höhe von derzeit € 7,50 mit der Option einer Erhöhung, falls notwendig. Über einem Nettowarenwert von € 150,– liefern wir Versand- und Verpackungskostenfrei. Mehrkosten für Eilversand trägt der Besteller, ebenso besondere Verpackungs- und Versandformen nach Wunsch des Bestellers. Bei Bestellungen unter € 50,00 Rechnungswert werden € 5,00 Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
Ausland: Verpackungs- und Versandkosten werden ab Werk berechnet (trägt der Besteller).
Wir sind berechtigt, dem Besteller die üblichen Kosten einer Bonitätsprüfung in Rechnung zu stellen.

5.) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Soweit nicht anders vereinbar, ist der Rechnungsbetrag nach Rechnungsstellung innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto oder spätestens nach 30 Tagen netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Lohnarbeiten (z.B. Reparaturen, Serviceleistungen) sind nach Rechnungsstellung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, entstandene Kosten und bankübliche Zinsen zu berechnen. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung strittiger Gegenansprüche seitens des Rechnungsempfängers sind nicht gestattet. Bei Reklamationen, die einen Teil der Lieferung betreffen, darf die Zahlung für den nichtbeanstandeten Teil nicht zurückgehalten werden. Kommt der Käufer seiner Zahlungspflicht nicht nach, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten, auch wenn diese auf einer anderweitigen Bestellung beruhen. Ebenso sind wir berechtigt, unsere Lieferung von einer Barzahlung abhängig zu machen, insbesondere dann, wenn uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die eine fristgemäße Zahlung gefährden. Bei vereinbarten Teilzahlungen sind wir berechtigt, diese zu widerrufen, falls eine zugesagte Rate länger als 1 Woche aussteht. Falls oben angeführte Differenzen auftreten, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist gemäß der Verzögerung.

6.) EIGENTUMSVORBEHALT
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Dieses Recht entfällt, sofern der Besteller sein Zahlungsziel überschritten hat. Der Abnehmer kann nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung den Liefergegenstand verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Bei Beschlagnahme bzw. irgendwelchen Pfändungen von Dritten hat er uns unverzüglich schriftlich zu informieren. Bei einer Weiterveräußerung (bearbeitet oder unbearbeitet) tritt der Abnehmer seine Forderungen gegen den Erwerber bereits vorher an uns ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben unserer Vorbehaltsware nur solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehörten oder aber nur unter dem sogenannten einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamten Kaufpreisforderungen an uns ab. Im anderen Falle, d. h. beim Zusammentreffen der Vorauszessionen an mehrere Lieferanten steht uns ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände. Soweit unsere Gesamtforderungen durch solche Abtretungen zu mehr als 125 % zweifelsfrei gesichert sind, wird der Überschuss der Außenstände auf Verlangen des Käufers nach der von uns zu treffenden Auswahl freigegeben.
Pfandrecht: Zur Sicherheit unserer Forderungen steht uns aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem in unserem Besitz gelangten Auftragsgegenstand zu.
Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Aufträgen oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für weitere Ansprüche aus der Geschäftsverbindung steht uns ein vertragliches Pfandrecht nur dann zu, soweit diese Ansprüche unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Besteller gehört.

7.) Gewährleistung und Haftung
Wir leisten Gewähr für zweckmäßige Konstruktion, nur sofern uns die Einsatzbedingungen bekannt sind, für fehlerfreie und sachgemäße Ausführung der von uns gelieferten Teile in der Art, dass Mängel, welche während dieser Zeit nachweisbar als Folge mangelhafter Ausführung auftreten und die wir durch eigene Prüfung bestätigt finden, für den Besteller bzw. Käufer kostenfrei behoben werden oder nach unserer Wahl Ersatz geliefert wird. Die Entscheidung darüber liegt in unserem Ermessen. Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich und begründet vorzubringen, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware. Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt ein Jahr und beginnt mit der Ablieferung der Auftragsgegenstände. Für gebrauchte Gegenstände sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Weitergehende oder andere Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere Schadenersatz, können seitens des Käufers nicht geltend gemacht werden. Für verstecke Mängel (Materialfehler etc.) auf die wir keinen Einfluss haben, übernehmen wir keinerlei Haftung. Beeinträchtigungen der Liefergegenstände infolge normalem Verschleiß, übermäßiger Beanspruchung, eigenmächtiger Veränderungen, falscher Behandlung oder Anwendung, schließen die Gewährleistung unsererseits aus. Beanstandete Teile sind zur Prüfung mit genauen Angaben über alle Umstände kostenlos einzusenden.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für Folgeschäden, wie z. B. Produktions- und Personalausfall sowie Lieferschwierigkeiten und dergleichen Dritten gegenüber. Für ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Besteller oder von ihm Beauftragte entfällt die Haftung für die daraus entstehenden Folgen.

8.) Schutzrechte / Verwahrung von Unterlagen
An unseren Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen, Mustern, sonstigen Unterlagen und Katalogen behalten wir uns sämtliche Schutzrechte (bspw. Urheberrecht) vor. Die vorgenannten Unterlagen oder Muster dürfen ohne unsere Zustimmung, auch auszugsweise, nicht verbreitet, vervielfältigt oder veröffentlicht werden.
Stellt uns der Besteller Unterlagen zur Verfügung, ist dieser verpflichtet, diese nach Beendigung des Auftrages zurückzunehmen. Wir bewahren diese Unterlagen nach Beendigung des Auftrags längstens 3 Monate auf.

9.) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

10.) Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Auf alle mit uns bestehenden Rechtsbeziehungen ist deutsches Recht anzuwenden. Deutsches Recht ist auch für die Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 für Verträge über den Warenkauf (CISG – „Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist 42853 Remscheid für beide Teile Erfüllungsort und Gerichtsstand. Wir behalten uns aber auch das Recht vor, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.